Anmeldung

Abschlussarbeiten

Grundsätzlich können Bachelor- und Masterarbeiten bei uns geschrieben werden. Das Thema der Abschlussarbeit kann in Absprache mit der AG selbst vorgeschlagen werden oder aus den angebotenen Alternativen gewählt werden. Bei einem eigenen Themenvorschlag sollte jedoch darauf geachtet werden, dass das Thema zu dem Lehr- und Forschungsprogramm der AG zählt.

Voraussetzung für die Übernahme einer Bachelorarbeit ist die erfolgreiche Teilnahme am Seminar der AG im Bachelorstudiengang. Zudem werden Kenntnisse im Bereich der empirischen Wirtschaftsforschung und der Arbeitsmarkt- bzw. Migrationsökonomik vorausgesetzt. Für die Übernahme einer Masterarbeit wird die erfolgreiche Teilnahme am Seminar der AG im Masterstudiengang sowie an mindestens einem weiteren Modul der AG vorausgesetzt. Zudem werden fortgeschrittene Kenntnisse im Bereich der empirischen Wirtschaftsforschung, insbesondere der Mikroökonometrie, sowie der Arbeitsmarkt- und Migrationsökonomik erwartet.

Die Bewerbung bei der AG muss spätestens 4 Wochen vor dem Vorlesungsbeginn des Semesters, in dem die Arbeit am Prüfungsamt angemeldet werden soll, erfolgen. Kontaktieren Sie hierzu bitte einen der Mitarbeiter der AG. Erläutern Sie in Ihrer Bewerbung kurz welches Themengebiet Sie bearbeiten möchten und über welche relevanten Vorkenntnisse Sie verfügen. Zu Beginn des Semesters findet eine Einführungsveranstaltung statt, in der die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens und der weitere Ablauf des Verfahrens erläutert werden. Die Teilnahme an der Einführungsveranstaltung ist für all Studierende verpflichtend, die in der AG eine Abschlussarbeit verfassen.

Weitere Informationen zum Ablauf der Abschlussarbeit und das elektronische Antragsformular auf Zuteilung einer Bachelor- oder Masterarbeit können hier gefunden werden. Damit das Antragsformular sowohl vom Lehrstuhl als auch vom Prüfungswesen bearbeitet werden kann, ist es erforderlich, dass das Formular nach dem Ausfüllen und Signieren durch die Studierenden weiterhin bearbeitbar ist, d.h. die Formularfelder dürfen nicht gesperrt werden.